Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft

27. März @ 19:00
ab 18:30 Uhr stell sich die Fa. HSH Waldfabrik vor
Einladung
zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Röppisch
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Finanzbericht
4. Kassenprüfbericht
5. Entlastung des Vorstandes
6. Arbeitsplan Wegebau (Beschlussfassung)
7. Verschiedenes- Diskussionen
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßigen Vertreter.
Der Vorstand
S. Müller
1.Jagdvorsteher Röppisch, den 26.02.2026

